Zwischen Altbau und Platte
Erfahrungsgeschichte(n) vom Wohnen. Alltagskonstruktion in der Spätzeit der DDR.

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A.III.1. Wohnungspolitik der DDR
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III. Politische und örtliche Rahmenbedingungen
1. Wohnungspolitik der DDR und damit verbundene sozialpolitische Maß-
nahmen
"Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Wohnraum für
sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtli-
chen Bedingungen. Der Staat ist verpflichtet, dieses Recht durch die Förderung des Woh-
nungsbaus, die Werterhaltung vorhandenen Wohnraums und die öffentliche Kontrolle ü-
ber die gerechte Verteilung des Wohnraums zu verwirklichen."
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Dieses verfassungsmäßig gesicherte Recht auf Wohnen steckt den Rahmen ab für alles „Woh-
nen“ in der DDR. Der DDR-Staat versuchte die sozialistischen Grundwerte Gleichheit, Gerech-
tigkeit und Solidarität dadurch umzusetzen, dass er die wichtigen menschlichen Grundbedürf-
nisse nach Wohnung und Arbeit für alle Bürger gleichermaßen gesetzlich garantierte und die
Verteilung dieser Ressourcen zentral übernahm. Mit der Einstufung von „Wohnen“ als Grund-
recht nahm er das Gut ‚Wohnung’ aus dem Spiel der Kräfte des Marktes heraus und machte es
zu einer vom Staat zentraldirigistisch vergebenen Leistung. Produktion und Verteilung orien-
tierten sich nicht an wirtschaftlichem Profitstreben - Wohnraum wurde vielmehr als soziales
Gut im Rahmen der Volkswirtschaftsplanung vom sozialistischen Staat zur Verfügung gestellt.
Die wichtigsten Mittel zur Umsetzung dieser Ziele waren die Festschreibung der Mieten auf
dem niedrigen Niveau von 1936 und die staatliche Zwangsbewirtschaftung des Wohnraumes.
Nicht wirtschaftliche Potenz des Einzelnen entschied über die Versorgung mit Wohnraum, son-
dern in der Wohnraumlenkungsverordnung
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festgelegte und von den Wohnraumlen-
kungsorganen durchgesetzte soziale, gesellschaftspolitische und ideologische Kriterien
3
.
Durch diese verfassungsmäßige Festlegung der Wohnungspolitik auf soziale Ziele wurde
sie gleichzeitig zum Instrument der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Aus der Fülle eng miteinan-
1
Das Recht auf Wohnung war in allen Fassungen der Verfassung der DDR festgeschrieben: Verfassung der
Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949, Artikel 26, Absatz 2 und Verfassung der Deutschen
Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der revidierten Fassung vom 7. Oktober 1974, Artikel 37, Ab-
satz 1. Nach letzterer Fassung ist hier zitiert.
2
Verordnung über die Lenkung des Wohnraumes (WLVO) vom 22.12.1955 im Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr.
1; 1. Novelle vom 14.9.1967 im Gesetzblatt der DDR, Teil II, Nr. 105; 2. Novelle vom 28.10.1985 im Gesetz-
blatt der DDR, Teil I, Nr. 27. Ministerium der Justiz (Hrsg.): Wohnraumlenkung, Wohnungswirtschaft. Text-
ausgabe. Berlin (Ost) 1988.
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Siehe dazu die Erstausgabe und weitere Novellen der Wohnraumlenkungsverordnung im Vergleich: Weiß,
Lothar: Kontinuität und Wandel in der staatlichen Wohnraumlenkung der DDR. In: Deutschland-Archiv,
21 (1988), S. 647 - 652.